Weitere Enrwicklung

Nach Vorstellung der Rheinbahn AG sollte der Betrieb mit dem Fahrplanwechsel am 13.06.2010 starten. Wegen Verzögerungen bei der Auslieferung des Busses geschah dies jedoch erst am 30.08.2010

Der Verein muss genügend Fahrer rekrutieren und die nötigen Voraussetzungen schaffen. Dazu ist die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gemäß § 48 Absatz 1 Fahrerlaubnisverordnung (FeV) erforderlich. Diese Fahrerlaubnis bekommt, wer

  • einen EU-Führerschein Klasse B besitzt,
  • mindestens 21 Jahre alt ist und seinen Führerschein seit mindestens zwei Jahren besitzt,
  • mit einem polizeilichen Führungszeugnis seine persönliche Eignung und
  • seine körperliche Eignung gemäß Anlage 5 zur FeV sowie das ausreichende Sehvermögen nachweist.

Die alten Führerscheine müssen umgeschrieben werden, die ärztliche Untersuchung wird von Vertrauensärzten der Rheinbahn durchgeführt und das polizeiliche Führungszeugnis sowie einen Auszug aus der "Verkehrssünderkartei" in Flensburg haben die Fahrer selbst beizubringen. Die Kosten werden ihnen selbstverständlich vom Verein erstattet. Von der Stadt müssen die zusätzlichen Haltestellen in der ersten Jahreshälfte 2010 eingerichtet werden.

Über Kreditaufnahme, Sponsoring und Werbeinnahmen muss die Differenz zwischen Förderung (32.000 € Land NRW) und Anschaffungspreis (ca. 55.000 €) durch den Verein aufgebracht werden.

Deswegen werden Sponsoren gesucht, die es ermöglichen, die Kreditaufnahme möglichst niedrig zu halten und Institutionen und Firmen, die durch das Anmieten von Werbeflächen außen und innen im Bus helfen, dass der Betrieb möglichst nicht defizitär abläuft.

Dienstpläne, Fahreranweisungen wurden erstellt, Fahrkarten und Fahrpläne wurden gedruckt.

Für alle diese und weitere Aufgaben sucht der Verein dringend zusätzliche Unterstützung durch mehr Mitglieder und Fahrer.